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Auslandszahlungsverkehr

Auslands­zahlungs­verkehr

Erfahren Sie hier, wie Sie Rechnungen an Ihre Geschäftspartner im Ausland begleichen können. Nachfolgend erhalten Sie Informationen rund um das Thema Auslandszahlungsverkehr.

EU-Standardüberweisung

Mit der EU-Standardüberweisung können Sie grenzüberschreitende Überweisungen mit folgenden Eigenschaften vornehmen:

  • Auftragswährung Euro
  • Maximalbetrag 50.000 EUR
  • Überweisung innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums EWR
  • Angaben zum Begünstigten (Name und Vorname bzw. Firma)
  • nur Entgeltteilung möglich
  • IBAN (International Bank Account Number) des Begünstigten
  • BIC (Bank Identifier Code) der Empfängerbank

Vorteile der EU-Standardüberweisung

  • Abrechnung zu Inlandskonditionen, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt und die notwendigen Daten vollständig und korrekt angegeben sind
  • Einfache Verwendung, da sie den Standards im Inlandszahlungsverkehr weitgehend entspricht
  • Kürzere Überweisungslaufzeiten durch die Möglichkeit einer automatisierten Bearbeitung
  • Selbstverständlich können Sie uns Ihre EU-Standardüberweisung auch online über unser Online-Banking erteilen.

Hinweise zu den Meldevorschriften

Bei EU-Standardüberweisungen über einem Betrag von € 12.500 müssen Sie als Auftraggeber Ihrer Meldepflicht selbst nachkommen. Hierfür steht der Vordruck "Anlage Z4 zur AZV" zur Verfügung. Sie erhalten Ihn als Download im Internet auf den Seiten der Deutschen Bundesbank. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Meldepflicht. Zusätzlich steht Ihnen die kostenlose Hotline der Deutschen Bundesbank unter der Rufnummer 0800-1234-111 zur Verfügung.

EU-Standardüberweisung mit Online-Banking Details zur EU-Standardüberweisung mit Ausfüllhinweisen (PDF)

Konventionelle Auslandsüberweisung

Alle anderen Überweisungen, für die eines oder mehrere der nachfolgend aufgeführten Merkmale zutreffen, leiten wir auf dem konventionellen Zahlungsweg per SWIFT an den Zahlungsempfänger weiter. Für die Auftragserteilung verwenden Sie bitte den DIN A4 Vordruck "Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr - Anlage Z1" oder erteilen Sie uns Ihren Auftrag bequem über das Online-Banking (bis zu einem Gegenwert von max. 12.500 Euro möglich).

  • Betrag soll in einer anderen Währung als EURO überwiesen werden
  • Betrag liegt über 50.000 EUR
  • Empfängerland liegt außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums EWR
  • Besondere Weisungen hinsichtlich der Ausführungsart
  • Besondere Weisungen hinsichtlich der Entgeltregelung
Auslandsüberweisung mit Online-Banking Details zur konventionellen Auslandsüberweisung mit Ausfüllhinweisen (PDF)

Einzug von Auslandsschecks

Schecks, die Sie aus dem Ausland erhalten, können Sie zur Gutschrift bei uns einreichen. Wir ziehen den Scheckgegenwert bei der bezogenen Bank im Ausland ein und schreiben Ihnen den Gegenwert abzüglich aller anfallenden Kosten gut.

Merkblatt für den Einzug von Auslandsschecks (PDF)

Meldepflicht

Bei Überweisungen und im Scheckverkehr oberhalb des in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) festgelegten Schwellenbetrages von € 12.500 müssen Sie die Meldepflichten nach §§ 59 ff. AWV beachten.

Informationen zum Überweisungsverkehr unter Nutzung des SWIFT-NetzwerkesInformationen zu IBAN und BICFormular und weitere Informationen zum Thema Meldewesen der Deutschen BundesbankÜbersicht Internationales Geschäft Preise für den Auslandszahlungsverkehr finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis Online-Banking

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